Das Komplettpaket für die professionelle Wasserhygiene
In Deutschland ist am 24.06.2023 die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Sie setzt die EU-Richtlinie 2020/2184 in nationales Recht um.
Neben einer umfassen strukturellen Überarbeitung enthält die novellierte TrinkwV eine Reihe von Änderungen:
- Neue oder geänderte Begriffe
- Einführung eines verpflichtenden Risikomanagements für zentrale Wasserversorgungsanlagen bzw. mobile oder zeitweilige Wasserversorgungsanlagen mit best. Abgabemengen
- Geänderte Anforderungen bei Untersuchungspflichten (z.B. gilt nun auch für zeitweilige Wasserversorgungsanlagen eine Untersuchungspflicht in Bezug auf Legionella spec.)
- Einführung neuer Untersuchungsparameter (u. a. Chlorit, Chlorat, Bisphenol A, Microcystin-LR, PFAS (= Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen), somatische Coliphagen)
- Verschärfte Grenzwerte, z. B. bei den Parametern Blei, Chrom
- Bereits mit dem Erreichen des Technischen Maßnahmenwerts für Legionellen (100 KBE/100 ml) tritt nun die Meldepflicht in Kraft und müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden
- Strengere und erweiterte Anforderungen für den Werkstoff Blei in Trinkwasserleitungen oder Teilstücken
- Neue bzw. geänderte Informationspflichten der Betreiber
Gerne beraten wir Sie zu den Inhalten der novellierten Trinkwasserverordnung oder unterstützen Sie mit einer Laboranalyse entsprechend der neuesten gesetzlichen Anforderungen.