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Novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft getreten

Das Komplettpaket für die professionelle Wasserhygiene

In Deutschland ist am 24.06.2023 die novellierte Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Sie setzt die EU-Richtlinie 2020/2184 in nationales Recht um.

Neben einer umfassen strukturellen Überarbeitung enthält die novellierte TrinkwV eine Reihe von Änderungen:

  • Neue oder geänderte Begriffe
  • Einführung eines verpflichtenden Risikomanagements für zentrale Wasserversorgungsanlagen bzw. mobile oder zeitweilige Wasserversorgungsanlagen mit best. Abgabemengen
  • Geänderte Anforderungen bei Untersuchungspflichten (z.B. gilt nun auch für zeitweilige Wasserversorgungsanlagen eine Untersuchungspflicht in Bezug auf Legionella spec.)
  • Einführung neuer Untersuchungsparameter (u. a. Chlorit, Chlorat, Bisphenol A, Microcystin-LR, PFAS (= Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen), somatische Coliphagen)
  • Verschärfte Grenzwerte, z. B. bei den Parametern Blei, Chrom
  • Bereits mit dem Erreichen des Technischen Maßnahmenwerts für Legionellen (100 KBE/100 ml) tritt nun die Meldepflicht in Kraft und müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden
  • Strengere und erweiterte Anforderungen für den Werkstoff Blei in Trinkwasserleitungen oder Teilstücken
  • Neue bzw. geänderte Informationspflichten der Betreiber

Gerne beraten wir Sie zu den Inhalten der novellierten Trinkwasserverordnung oder unterstützen Sie mit einer Laboranalyse entsprechend der neuesten gesetzlichen Anforderungen.

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