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Die domatec GmbH erweitert Ihren Akkreditierungsbereich

Das Umweltamt der Stadt Bamberg

Das Umweltamt der Stadt Bamberg erinnert an die Anzeigepflicht für Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme gemäß der 42. Bundesimmissionschutzverordnung bis zum 19.08.2018.

 

Mit der am 19.08. letzten Jahres in Kraft getretenen 42. BImSchV-Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider hat der Gesetzgeber auf durch solche Anlagen verursachte Legionelloseausbrüche reagiert (z.B. in Warstein 2013). Diese Verordnung basiert auf der VDI-Richtlinie 2047-2 und dient der Überwachung von Anlagen, welche bei entsprechender Kontaminierung mit Legionellen diese in der Umgebung verbreiten können.

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