> Anzeigepflicht nach 42. BImSchV bis zum 19.08.2018

Anzeigepflicht nach 42. BImSchV bis zum 19.08.2018

Das Umweltamt der Stadt Bamberg erinnert an die Anzeigepflicht für Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme gemäß der 42....

Meldepflicht für Kühlsysteme bis 19.08.2018, erinnert Umweltamt Bamberg.

Mit der am 19.08. letzten Jahres in Kraft getretenen 42. BImSchV-Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider hat der Gesetzgeber auf durch solche Anlagen verursachte Legionelloseausbrüche reagiert (z.B. in Warstein 2013). Diese Verordnung basiert auf der VDI-Richtlinie 2047-2 und dient der Überwachung von Anlagen, welche bei entsprechender Kontaminierung mit Legionellen diese in der Umgebung verbreiten können.

Lesen unter

https://www.focus.de/regional/bayern/stadt-bamberg-kuehlanlagen-koennen-legionellen-verbreiten_id_9416805.html